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Barrierefreies Wohnen

Viele unserer Wohnungen ähneln sich in Bezug auf Grundriss und Beschaffenheit. Um unser Angebot individueller zu gestalten und um uns von anderen Vermietern abzuheben, haben wir in den letzten Jahren bereits umfangreiche Umbaumaßnahmen vorgenommen. Ganz aktuell beschäftigen wir uns mit Anpassungen von Bestandswohnungen an die Bedürfnisse unserer Mieter – so zum Beispiel barrierefreies Wohnen. Die Wohnumfeldbedingungen sind kaum änderbar (Treppenstufen zum Hauseingang o.ä.). Aber innerhalb ihrer 4 Wände können Mieter und Vermieter in gemeinschaftlicher Zusammenarbeit die Wohnqualität verbessern.

Die Pflegekassen bieten ab dem Pflegegrad 1 (neu seit 2017, vorher Pflegestufe 0 bis 3) die Möglichkeit, innerhalb eines Geldbetrages die Wohnsituation anzupassen. Zum Beispiel durch einen Badumbau von Wanne zu Dusche oder eine Rampe zur Begehbarkeit des Balkons.

 

Zuschuss für Wohnraumanpassung:

Für die altersgerechte Wohnraumanpassung wie z. B. (…) den Umbau von der Wanne zur Dusche können Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 1 einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro ihrer Pflegekasse beanspruchen. Dieser Zuschuss steht Pflegebedürftigen einmalig für alle Maßnahmen der Barrierereduzierung zu. Sollte sich der Hilfebedarf einmal ändern, so kann der Zuschuss u. U. erneut gewährt werden.“ Quelle www.Pflege.de Hier finden Sie auch Informationen für Kriterien eines Pflegegrades

 

Wir möchten heute die Gelegenheit nutzen und Ihnen den Werdegang für eine solche Umbaumaßnahme in Ihrer Wohnung erläutern. Bei diesen Maßnahmen handelt es sich im Allgemeinen um eine bauliche Veränderungen im Sinne des Mietvertrages. Diese sind zwingend vorab mit uns abzustimmen und immer genehmigungspflichtig.

Verantwortlich Abfolge Aktion
Mieter Schritt 1) Beantragung Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse bzw. Bestätigung durch die Kasse. Die Leistungen werden ab dem 1. Grad „geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit“ vergeben.

Quelle: www.Pflege.de
Mieter  Schritt 1) Erste Information bzw. schriftliche Anfrage bei Ihrem Vermieter und Angabe der gewünschten Maßnahmen.
Vermieter Schritt 2)  Prüfung der Umsetzbarkeit und Erteilung einer Genehmigung unter genau benannten Bedingungen (von der Baumaßnahme abhängig) und Aushändigen der Angebote der Handwerker zur Vorlage bei der Pflegekasse. Die Angebote liegen für vielfach angefragte Bauvorhaben bereits im Büro vor und können zügig weitergeleitet werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass die SWVG mbH auf ihr bekannte Handwerker zurückgreift.
Mieter Schritt 3)  Einreichen des Antrages bei der Pflegekasse inkl. Angebote der Handwerker in Kopie
Mieter Schritt 4) Übermittlung der Bestätigung zur Kostenübernahme durch die Pflegekasse an den Vermieter.
Vermieter Schritt 5) Zeitliche Koordination und Organisation der Handwerker in Abstimmung mit dem Mieter.
Mieter Schritt 6) Wichtig! Die Aufträge müssen zwingend im Namen des Mieters ausgelöst werden, da der Mieter Patient bzw. Begünstigter der Pflegekasse ist. Der Zuschuss wird durch die Pflegekasse direkt an den Handwerker ausgezahlt.

Leider können wir nicht jede Umbaumaßnahme ermöglichen. Jeder Einzelfall muss geprüft werden; nicht immer ist ein Umbau technisch zu realisieren. Alternativ können Sie sich aber bei unserem freundlichen und kompetenten Vermietungsteam nach Wohnungen erkundigen, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Rufen Sie uns einfach an unter 034204 752-26 oder besuchen Sie uns in unseren Geschäftsräumen zu den unten aufgeführten Geschäftszeiten in der Schillerstr. 44 (Eingang Karl-Marx-Straße)! Wir beraten Sie gern.