Sie sind hier: Start  >  Neuigkeiten > Entlastung durch den Gesetzgeber

Entlastung durch den Gesetzgeber

Wohngeldreform ab 2023

Quelle: www.bundesregierung.de

Am 1. Januar 2023 ist die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands in Kraft getreten. Damit können rund zwei Millionen Haushalte das neue „Wohngeld Plus“ bekommen.

Das neue „Wohngeld Plus“ ist deutlich höher: Im Schnitt verdoppelt es sich. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die Kosten bezahlen können.Das Wohngeld steigt von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat (ohne Reform) auf rund 370 Euro pro Monat.

Wer hat Anspruch auf das „Wohngeld Plus“?

Hierzu zählen Haushalte mit einem geringen Einkommen – dazu zählen vor allem Familien und Alleinerziehende sowie Seniorinnen und Senioren. Wohngeld wird als Zuschuss an Haushalte gezahlt, deren Einkommen knapp oberhalb der Grundsicherungsgrenze liegt.

Grundsätzlich gilt:

Wer wenig Einkommen hat, sollte seinen Anspruch auf Wohngeld prüfen.

________________________________________________________________________________

Verfahrensablauf

Die für Schkeuditz zuständige Behörde ist das Landratsamt in Delitzsch. Das Bürgeramt Schkeuditz hält Antragsformulare für Sie zur Abholung bereit. Den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag schicken Sie per Post an die Wohngeldstelle in Delitzsch oder geben diesen im Bürgeramt Schkeuditz ab.

Fristen

Wohngeld kann frühestens ab dem Monat der Antragstellung bewilligt werden. Keine rückwirkende Bewilligung.

Bewilligung

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt (Bewilligungszeitraum).

Weiterbewilligung

Auch für die Weitergewährung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich, der zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraumes gestellt werden sollte. Damit können Sie vermeiden, dass laufende Wohngeldzahlungen unterbrochen werden.

Vollständige Unterlagen

Zuerst müssen Sie den 8-seitigen Antrag ausfüllen. Als Anlagen benötigen Sie eine Bescheinigung über die Höhe der Miete. Diese stellen wir Ihnen jederzeit aus. Hierfür benötigen wir Namen und Adresse des Antragsstellers.

Weiterhin müssen Nachweise über Einkommen (Verdienstbescheinigung) sowie weitere Ausgaben wie z.B. Kosten für Kabelanbieter selbststsändig eingereicht werden.

Kurz:

  1. Wohngeldantrag
  2. Mietbescheinigung
  3. Verdienstbeschenigung/Rentenbescheid in Kopie
  4. Nachweis über zusätzliche Kosten wie z.B. Rechnung Kabelfernsehen

Für weitere Informationen und zum Ausdrucken des Antrages klicken Sie bitte hier: Wohngeldantrag online.