Team Technik
Was beinhaltet technische Bestandsbetreuung?
- Beauftragung von Reparaturen
- Festlegen von Modernisierungsmaßnahmen und deren Beauftragung z.B. Projekt Goethestraße
- Mängelbeseitigung
- Verkehrssicherungspflicht
Was sind Kleinreparaturen im Sinne des Mietvertrages?
... betrifft Bauteile in der Wohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie z.B.
- Lichtschalter/Steckdose
- Fenstergriff
- Mischbatterie
- WC-Sitz und -Deckel
- Ablaufverschluss Waschtisch bzw. Badewanne/Dusche
- Brauseschlauch
- Innentürschlösser
- Rollengurte für Jalousie
- Thermostatventil
- etc.
Je nach Mietvertragsklausel sind pro Reparatur ein Geldbetrag bis zu 75,00€ oder 100,00€ in Eigenleistung zu tragen. Fällt die Rechnung höher als die im Vertrag vereinbarte Kostengrenze aus, so übernimmt die SWVG mbH die Gesamtrechnung. Die Rechnungen werden vom Mieter über das Jahr gesammelt und am Ende zusammengerechnet: überschreitet die Summe 8% der Jahresnettomiete - wird jede weitere Rechnung (egal in welcher Höhe) von der SWVG mbH übernommen.
Die Beauftragung kann (muss aber nicht) über die SWVG mbH erfolgen. Nach Rechnungs- bzw. Mietvertragsprüfung wird die Rechnung dann im Nachhinein an den Mieter weitergeleitet. Grundsätzlich klären wir die Mieter vorher über diese Möglichkeit der Umlage auf, so dass Sie möglichst nicht von den Kosten überrascht werden.
Auftragsbearbeitung
- telefonisch Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 12:00 Uhr
- persönlich zu unseren Geschäftszeiten im Büro in der Schillerstr. 44 (Eingang K.-Marx-Straße) immer dienstags von 09:00 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
- schriftlich per Email an technik@wohnen-in-schkeuditz.de
Bitte haben Sie Verständnis, dass allgemeine Reparaturaufträge ausschließlich während der üblichen Arbeitszeiten ausgelöst werden. Danke.
Auftragserteilung
Nach Annahme des Auftrages vergibt Herr Mühlner den Auftrag an den entsprechenden Handwerker. Dieser meldet sich dann persönlich bei dem Mieter für weitere Fragen bzw. zur Terminvereinbarung.
Was ist eine Havarie?
Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung durch
- Brand
- Explosion
- Sturm
- Gefahr für Leben oder Gesundheit für Menschen
- Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten z.B. von Gebäuden, Gebäudeteilen, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen sowie von Wohnungseinrichtungen
- eingeschlossene Personen in Aufzugsanlagen
Elektrik
Hausanschluss defekt. Gesamte Wohnung ohne Strom (Sicherungen jedoch alle in Ordnung) spannungsführende Teile (Wände, Wanne, Rohrleitungen) elektrische Brände in Schaltern, Steck- und Abzweigdosen sowie Kabelbrände (starke Geruchsbelästigung und Rauchentwicklung).
Gas/Wasser
Rohrbruch, Hauptsperrventil in der Wohnung lässt sich nicht schließen bzw. ist nicht vorhanden, Gasgeruch, Verpuffung an Gasthermen und Gasheizungen, Überhitzung von Gasthermen (Zinnauslauf)
Verstopfungen
Grundleitung und Fallstrang bis zur vorletzten Etage verstopft (nicht bei Verstopfungen innerhalb der Wohnung z.B. Wanne, WC)
Fernheizung
Fernheizung Rohrsystem oder Heizkörper geplatzt - stark undichter Heizkörper, Ausfall der gesamten Heizung (nicht bei einzelnen Heizkörpern)
24-Stunden-Havarieservice 0178 7217770
Was ist keine Havarie?
- tropfende Ventile/Rohrleitungen/Heizkörper
- verstopfte/s Toilette/Handwaschbecken/Badewanne
- defekter Lichtschalter oder Steckdosen
- defekte Nummernleuchte oder defektes Treppenhauslicht auf nur einer Etage oder defektes Kellerlicht, wenn andere Leuchtmittel noch intakt sind
- defekte Türschlösser bzw. Aussperren (privater Schlossnotdienst)
- defekte Sicherungen und/oder Relais in der Wohnung
- defekte Kochplatten und Backröhren bei Elektroherden
- Streitigkeiten zwischen Nachbarn/Mietern, Ruhestörung oder Diebstahl - rufen Sie bitte die Polizei
Sollten Sie den Havariedienst unberechtigt in Anspruch nehmen, müssen wir die Kosten für den Einsatz an Sie weiterberechnen.